Allgemeine Geschäftsbedingungen von KUNST RAUM KONZEPTE (KRK)

1. Allgemeines

1.1 Rechtsgrundlage für alle von  Kunst Raum Konzepte (nachfolgend „KRK“ genannt) übernommenen Aufträge sind die nachstehenden Geschäftsbedingungen. Sie gelten für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen und haben Vorrang vor entgegenstehenden oder abweichenden Bedingungen des Vertragspartners der KRK (nachfolgend „Kunden“ genannt). Dies gilt auch dann, wenn KRK in Kenntnis der evtl. abweichenden Bestimmungen seine Leistungen erbringt.

1.2 Der Vertrag enthält alle Vereinbarungen der Parteien. Mündliche Nebenabreden gelten nicht. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.

1.3 Angebote der KRK sind unverbindlich. Der vom Kunden unterzeichnete Auftrag/Vertrag ist dagegen ein bindendes Angebot, welches von KRK innerhalb eines Monats angenommen werden kann.

1.4. Künstler wie auch Kunden mit denen KRK ein Projekt umsetzt, verpflichten sich Folgeaufträge und in diesem Zusammenhang entstandene Neukontakte über KRK abzuwickeln.

1.5 KRK behält sich ausdrücklich vor, auch für den jeweils anderen Vertragspartner und jede weitere beteiligte Partei einer Geschäftsangelegenheit provisions- und honorarpflichtig tätig zu sein.

2. Konzeptentwürfe

2.1 Das erste Sondierungsgespräch mit dem Kunden, in dem KRK die unterschiedlichen Möglichkeiten von Kunstausstattungen, Kunst und Bau und Ähnliches anhand von Bildbeispielen vorstellt und die für eine Konzeptentwicklung relevanten Faktoren erfragt, ist kostenfrei.

2.2 Das auf Basis des Sondierungsgesprächs erarbeitete Konzept, inklusive der Vorstellung infrage kommender Künstler und Finanzierungsmodelle sind kostenpflichtig und entsprechend der vereinbarten Konditionen in Tagessätzen abgerechnet. Auch wenn nach der Konzeption keine Vereinbarung zu Stande kommt, ist der Kunde verpflichtet, die erbrachte Leistung gemäß der vereinbarten Konditionen an KRK zu bezahlen.

2.3 Eigentums- und Urheberrechte an den von KRK erstellten Ausstattungskonzepten, Kostenvoranschlägen und Abbildungen sowie deren rechnerischen Grundlagen bleiben KRK vorbehalten. Diese Unterlagen dürfen ohne Zustimmung seitens KRK weder vervielfältigt, noch dritten Personen zugänglich gemacht werden und sind bei Nichteinhaltung des Auftrages unverzüglich an KRK zurückzugeben.

2.4 Für jeden Verstoß ist der Kunde zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 10 % der kalkulierten Auftragssumme verpflichtet. Die Geltendmachung eines höheren oder der Nachweis eines geringeren Schadens ist nicht ausgeschlossen.

3. Abtretungsverbot

3.1 Die Abtretung der Rechte und/oder Übertragung der Verpflichtungen des Kunden aus dem Vertrag sind ohne schriftliche Zustimmung seitens KRK nicht zulässig.

4. Zahlungsbedingungen

4.1 KRK behält sich das Recht vor, Dienstleistungspauschalen und Materialpreise angemessen zu erhöhen, wenn nach Abschluss des Vertrages ein entsprechender Mehraufwand oder Materialpreissteigerungen eintreten sollten. Diese werden dem Kunden auf Verlangen nachgewiesen.

4.2 Sofern sich aus dem Auftrag nichts anderes ergibt, ist die Anzahlung 14 Tage nach Datum des Vertragsabschlusses und in jedem Fall vor dem Montagetermin fällig. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist im Falle der Überweisung die Gutschrift auf dem Konto. Dem Kunden ist bekannt, dass die vereinbarte Ausstellungskonzeption und/oder Auftragsbearbeitung erst nach Eingang der vereinbarten Anzahlung beginnt.

4.3 Die vereinbarte Restzahlung ist 14 Tage nach Auslieferung der Werke / Erbringung der Leistung zur Zahlung fällig. Maßgeblich ist die Gutschrift auf dem Konto von KRK. Kommt der Kunde dieser Frist nicht rechtzeitig nach, ist KRK berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 10 % anno von dem Kunden zu fordern.

4.4 Haben die Vertragsparteien eine Ratenzahlungsvereinbarung getroffen und kommt der Kunde mit einer Rate mehr als 14 Tage in Rückstand, ist KRK berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 10 % per anno auf Basis der Restschuld zu fordern.

4.5 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von KRK anerkannt sind.

4.6 Zahlt der Kunde bei Fälligkeit der Abschlagsrechnungen nicht, ist KRK neben den sonstigen Rechten auch ohne schriftliche Ankündigung zur sofortigen Einstellung der Arbeiten berechtigt.

5. Lieferzeit

5.1 Die Einhaltung des von KRK angegebenen Fertigstellungszeitpunktes setzt die Abklärung aller Ausführungseinzelheiten voraus. Bei späteren Abänderungen des Vertrages, die die Fertigstellung beeinflussen können, verlängert sich die Fertigstellungsfrist angemessen, sofern nicht besondere Vereinbarungen hierüber getroffen werden.

5.2 Wird KRK an der Erfüllung seiner Verpflichtungen durch den Eintritt von unvorhersehbaren, außergewöhnlichen Umständen gehindert, die wir trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnten (gleichviel, ob in unserem Betrieb oder bei unseren Unterlieferanten eingetreten), so verlängert sich, wenn die Leistung nicht unmöglich wird, die Fertigstellungsfrist in angemessenem Umfang. Wird durch die vorstehenden Umstände die Leistung unmöglich, so wird KRK von der Leistungsverpflichtung frei, ohne dass der Kunde einen eventuellen Schadenersatz von KRK verlangen kann.

5.3 Verlängert sich der Fertigstellungszeitpunkt / Auslieferungstermin oder wird KRK von der Leistungsverpflichtung frei, so kann der Kunde hieraus keine Schadensersatzansprüche gegen KRK herleiten.

5.4 Gerät KRK aus Gründen, die KRK zu vertreten hat, in Verzug, so ist die Schadensersatzhaftung im Falle gewöhnlicher Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

5.5 KRK ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.

5.6 KRK ist berechtigt bei Zeitplanverschiebungen, verursacht durch den Kunden oder Dritte, die geplanten und infolge der Zeitplanverschiebung noch nicht erbrachten Leistungen mit dem Kunden gemäß der getroffenen ursprünglichen Zeitplanung abzurechnen.

6. Eigentumsvorbehalte

6.1 KRK behält sich das Eigentum und das Verfügungsrecht an der Kaufsache bis zum Eingang sämtlicher Zahlungen aus dem Vertrag vor.

6.2 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist KRK berechtigt den Vertragsgegenstand / das Kunstwerk zurückzunehmen. Der Kunde gestattet bereits jetzt KRK den Zutritt in die Räumlichkeiten in denen oder verschafft KRK den ungehinderten Zugang zu dem Ort an dem sich der Vertragsgegenstand / das Kunstwerk befindet. In der Zurücknahme des Vertragsgegenstandes / des Kunstwerks liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, KRK hat diesen ausdrücklich erklärt. KRK ist nach Rücknahme des Vertragsgegenstandes / Kunstwerkes zu dessen Verwertung befugt.

7. Mängelgewährleistung

7.1 Werden bei der Erstellung des Vertragsgegenstandes /  Kunstwerkes Naturprodukte wie z.B. Holzrahmen, Leinen, Naturfarbpigmente, etc. verwandt, ist es nicht ausgeschlossen, dass sich diese Materialien nach Übergabe in ihrer Struktur und Aussehen verändern können.

7.2 Vorbehalte wegen äußerlich erkennbarer Mängel an dem Vertragsgegenstandes /  Kunstwerk sind durch den Kunden spätestens bei Übergabe geltend zu machen. Eventuell mündlich erhobene Mängelrügen sind spätestens innerhalb einer Woche seit Übergabe in schriftlicher Form an KRK zu richten.

7.3 Soweit ein von KRK zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, hat KRK das Wahlrecht zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt.

7.4 Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Kunden - gleich aus welchen Rechtsgründen - ausgeschlossen. KRK haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht an der Kaufsache selbst entstanden sind. Insbesondere haftet KRK nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden.

7.5 Die Gewährleistungsfrist richtet sich nach den gesetzlichen Regelungen.

8. Copyright

8.1 Dem Kunden ist bekannt, dass der Vertragsgegenstand / das Kunstwerk urheberrechtlich geschützt ist. Der Vertragsgegenstand / das Kunstwerk ist das Eigentum des jeweiligen Künstlers und unterliegen dem Copyright. Somit dürfen Abbildungen der Kunstwerke nicht unerlaubt reproduziert werden. Jede Verwendung der Abbildungen, die nicht durch Lizenz gestattet ist, ist widerrechtlich und Verstöße können strafrechtlich verfolgt werden.

8.2 Der Kunde stellt KRK bereits jetzt von eventuellen, sich aus o.g. Umständen ergebenden Ansprüchen Dritter, z. B. Ansprüche des Künstlers des Originals, der Verwertungsgesellschaft, etc. frei.

8.3 Künstler, die in der Künstlerdatenbank von KRK aufgenommen wurden und KRK Bild- und oder Videomaterial zur Verfügung gestellt haben, geben damit Ihr Einverständnis und räumen KRK das Recht der Nutzung wie folgt ein: Für die Akquise und Auftragsgenerierung von KRK darf diese das Künstlermaterial verwenden, um potenziellen Kunden und Vertragspartnern die jeweiligen künstlerischen Positionen vorzustellen. Das Material darf ausgedruckt werden und in digitaler Form im Rahmen von Broschüren, Flyer etc. eingesetzt werden.

9. Gerichtsstand

Der Gerichtsstand ist Bonn.

10. Schlussbestimmung

10.1 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages rechtsunwirksam sein oder werden, so soll dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Die ungültige Bestimmung wird schnellstmöglich durch eine andere Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Gehalt der rechtsunwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
10.2 Soweit vorstehend keine Regelungen getroffen sind, gilt das Recht der BRD, die Regelungen des HGB und das Urheberrecht.

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